Sicherheit auf Baustellen
Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) bestellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der SIGEKO erstellt unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für die Arbeit auf der Baustelle und überprüft deren Einhaltung während des laufenden Bauvorhabens.
Unsere Leistungen im Detail
- Koordination von am Bau beteiligten Firmen
- Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
- Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
- Vor-Ort-Betreuung und Baustellenbegehungen
- Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Erstellen von Baustellenordnungen
Bei Interesse an den folgenden Leistungen, bitte Anfrage über das Kontaktformular
- Grundausbildung Brandschutzhelfer
- Evakuierungsschulungen / Qualifizierung zum Evakuierungshelfer
- Gesundheitsmanagement
- Arbeitsschutz in Alten-, Pflegeheime und in der mobilen Pflege
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