SIGEKO

Sicherheit auf Baustellen

Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) bestellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der SIGEKO erstellt unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für die Arbeit auf der Baustelle und überprüft deren Einhaltung während des laufenden Bauvorhabens.

Unsere Leistungen im Detail

  • Koordination von am Bau beteiligten Firmen
  • Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
  • Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
  • Vor-Ort-Betreuung und Baustellenbegehungen
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Erstellen von Baustellenordnungen

Bei Interesse an den folgenden Leistungen, bitte Anfrage über das Kontaktformular

  • Grundausbildung Brandschutzhelfer
  • Evakuierungsschulungen / Qualifizierung zum Evakuierungshelfer
  • Gesundheitsmanagement
  • Arbeitsschutz in Alten-, Pflegeheime und in der mobilen Pflege

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